Seit 1971 ist die, Beahuis & Bloemenhovekliniek, als zuverlässige Anlaufstelle für Schwangerschaftsabbrüche bekannt. Außerdem berät die die Abtreibungsklinik in Holland über Verhütungsmethoden und führt entsprechende Behandlungen durch. Die Abtreibung in den Niederlanden ist gesetzlich geregelt. Jede Einrichtung, die die Behandlung anbietet, muss sich zertifizieren lassen. Die, Beahuis & Bloemenhovekliniek‘ verfügt über eine Lizenz zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 22. Schwangerschaftswoche. Die Patientinnen werden dort von einem auf Abtreibungen spezialisierten Team aus sachverständigen Ärzten, erfahrenen Pflegekräften und weiteren Mitarbeiter betreut. Da in den meisten europäischen Ländern ein Abbruch legal nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden darf, ist die, Beahuis & Bloemenhovekliniek‘ eine der meist frequentierten Einrichtungen für Patientinnen aus den Nachbarländern. Für die Kosten der Behandlung kommt das Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport auf, wenn die Patientin in den Niederlanden wohnhaft ist oder dort einer Beschäftigung nachgeht. Patientinnen aus dem Ausland müssen die Behandlungskosten selbst tragen, einer finanzielle Unterstützung durch die deutschen Krankenkassen ist nicht gegeben und eine Kostenübernahme nicht möglich. Nach einem Beratungsgespräch und einer Voruntersuchung folgen die in den Niederlanden gesetzlich vorgeschriebenen fünf Tage Bedenkzeit. Im Anschluss daran kann der ambulante Termin wahrgenommen werden. Die Behandlung und die Dauer des anschließenden Aufenthaltes in der Klinik variieren je nach Fortschritt der Schwangerschaft und sind abhängig vom Gesundheitszustand der Patientin. Im Regelfall kann die Klinik am Abend verlassen werden. Der Eingriff wird bis zur 17. Schwangerschaftswoche wahlweise unter einer leichten Narkose oder mit einer örtlichen Betäubung durchgeführt. Ab der 18. Woche ist eine Vollnarkose zwingend erforderlich, die Gesamtaufenthaltsdauer beläuft sich dabei auf 8-10 Stunden. |
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